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UNSER

RECHTSANWALT

Jürgen Schwarzer

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Strafrecht

Testamentsvollstrecker

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Jürgen Schwarzer

Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Schwarzer schloss zunächst im Jahr 1988 erfolgreich eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich ab. Drei Jahre später, 1991, absolvierte er zudem noch die Prüfung zum staatlich geprüften Wirtschaftsassitenten

Im Jahr 1997 und 1999 erfolgten sodann ebenfalls erfolgreich das erste und zweite juristische Staatsexamen

Nach Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften 1999 wurde er vorerst im Bereich des Forderungsmanagements tätig. Hierbei fungierte er als Assistent der Geschäftsleitung. Kurz darauf wurde er Geschäftsführer einer Forderungsmanagementgesellschaft.  

Mit der Zulassung zum Rechtsanwalt im Dezember 2001 erfolgte auch die Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Schwarzer. Seit dem betreut er erfolgreich Mandaten und vertritt diese vor den Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten. 

Seit 2016 ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Schwarzer zudem Fachanwalt für Strafrecht

Aufgrund seiner umfassenden praktischen Erfahrung gelingt es Herrn Rechtsanwalt Jürgen Schwarzer sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch Privatpersonen in Rechtsfragen erfolgreich, zielorientiert und vorausschauend zu beraten.   

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